Studie: Grundsteuer-Modell verfassungswidrig
17.04.2023 – 17:13 Uhr
Doppelhäuser einer Neubausiedlung. In vielen Bundesländern droht eine Klagewelle gegen den Fiskus wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer. Foto: Henning Kaiser/dpa
Grundsteuer-Post vom Finanzamt – für so manche eine böse Überraschung. Viele Immobilien wurden deutlich höher bewertet. Verbände empfehlen, im Zweifel Einspruch einzulegen – und wollen selbst klagen.
Berlin – Dem Fiskus droht in vielen Bundesländern eine Klagewelle wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das in elf Ländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde.
Die Verbände wollen nun in fünf Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen – in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern zum Teil bereits verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen. Diese Bescheide sind in den meisten Bundesländern Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung. „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel.
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