Das für 2026 geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz (ehemals Heizungsgesetz) von SPD und Union macht den Heizungstausch flexibler. Die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen entfällt. Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, jedoch müssen ab 2029 höhere Biogasanteile (ab 10 %) beigemischt werden. Der Fokus liegt auf Technologieoffenheit, Förderung bleibt bestehen.
Wichtige Punkte zum neuen Heizungsgesetz (Stand 2026):
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- Kein Verbot von fossilen Heizungen: Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut und betrieben werden.
- Ende der 65%-Pflicht: Die pauschale Pflicht, neue Heizungen zu 65% mit Erneuerbaren zu betreiben, wird gestrichen
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- Biotreppe (ab 2029): Neu installierte Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 einen Anteil von mindestens 10% an Biomasse oder Grünem Gas nachweisen.
- Wärmeplanung: Die Kopplung an eine kommunale Wärmeplanung entfällt.
- Förderung: Der Heizungstausch wird weiterhin finanziell unterstützt, die Finanzierung ist bis mindestens 2029 gesichert.
- Betriebsverbot: Das grundsätzliche Verbot für fossile Heizungen ab 2045 bleibt bestehen
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